Satzung

Satzung vom 28. Januar 2012 des Vereins „Bayernfreunde Tegernseer Tal“

 § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein wurde am 24. Oktober 2008 gegründet und führt den Namen
„Bayernfreunde Tegernseer Tal“.
2. Der Verein hat den Sitz in 83703 Gmund
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist vom 01. Januar bis 31. Dezember.

§ 2 Ziel und Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck, die Kinder- und Jugendfußballmannschaften im
Tegernseer Tal sowohl finanziell als auch persönlich bei Punktspielen zu
unterstützen.
Der Verein unterhält eine eigene Fußballmannschaft, mit der er an Fußballturnieren
teilnimmt. Außerdem organisiert er selbst Fußballturniere und richtet sie aus.
Das Vereinsleben soll durch verschiedene gemeinsame Unternehmungen gefördert
werden. Dabei soll auch der freundschaftliche Kontakt zu anderen Fanclubs
ausgebaut werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Organe des Vereins
Der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorstand, aus dem zweiten
Vorstand, dem Finanzvorstand dem Schriftführer und 3 Beisitzern. Vorstand im
Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter als
Alleinvertretungsberechtigter.
Die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im
Jahr nach Ende des Geschäftsjahres zusammen. Die Einladung zur
Mitgliederversammlung hat mindestens 14 Tage vorher mittels Aushang am Sitz des
Vereins, per Post oder per E-Mail zu erfolgen. In der Mitgliederversammlung hat
jedes Mitglied über 14 Jahre ein Stimmrecht. Die Übertragung des Stimmrechts auf
andere Mitglieder ist nicht zulässig. Beschlussfähig ist die ordentliche
Mitgliederversammlung, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie
entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
– Wahlen des Vorstands
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
– Beschlussfassung über Satzungsänderungen
– Entlastung der Vorstandschaft
– Zustimmung zur Aufwandsvergütung für die Vorstandschaft

§ 4 Wahlen, Vorstand, Ausschuss und Rechnungsprüfer
1. Die Mitglieder des Vorstands und des Ausschusses werden für die Dauer von
zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.
2. Das Vorstandsgremium und der Ausschuss bleiben bis zu seiner Neuwahl oder
eigenem Rücktritt im Amt.
3. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt in Vorstand und
Ausschuss.
4. Jedes Vorstandschaftsmitglied erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung
von 100,- €.
Beendet der erste Vorstand sein Amt, muss innerhalb von 4 Wochen eine
Mitgliederversammlung einberufen werden und ein neuer erster Vorstand gewählt
werden. Bis zur Neuwahl ist die gewählte Vorstandschaft kommissarisch im Amt.
Das Vorstandsgremium trifft sich bei Bedarf. Jeder der im Vorstand tätigen Mitglieder
kann diese einberufen.
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren zu
Rechnungsprüfern. Sie haben die Kassenführung und die Jahresrechnung aufgrund
der Belege auf Ihre Richtigkeit zu prüfen und hierüber bei der Mitgliederversammlung
zu berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über das
Wahlverfahren. Es kann mittels geheimer Wahl oder per Handzeichen gewählt
werden.
Über die Sitzungen sind Protokolle zu führen.

§ 6 Beitrag
1. Von den Vereins-Mitgliedern ist ein Jahresbeitrag zu entrichten. Die Höhe des
Beitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
2. Die Beiträge werden per Lastschrifteinzug erhoben.
3. Bereits bezahlte Beiträge werden nach einer Kündigung nicht rückerstattet.

§ 7 Verwendung der Beiträge
Mittel des Vereins dürfen nur für den in der Satzung vorgeschriebenen Zweck sowie
für kameradschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.

§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Aufnahme eines Mitglieds setzt eine schriftliche Beitrittserklärung voraus.
2. Über Aufnahme und Mitgliedschaft entscheidet das Vorstandsgremium.
3. Es gibt keine Altersgrenze für den Erwerb der Mitgliedschaft.
4. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des
Erziehungsberechtigten.

§ 9 Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
– mit dem Tod des Mitglieds
– durch freiwilligen Austritt
– durch Ausschluss aus dem Verein.
2. Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen
haben keine Gültigkeit.
3. Bei schädigendem Verhalten für den Verein kann zunächst eine schriftliche
Verwarnung, bei Wiederholung oder grob schädigendem Verhalten der
Ausschluss durch das Vorstandsgremium erfolgen. Auch hier wird der Beitrag
einbehalten.
4. Wurde der jährliche Beitrag nicht mehr entrichtet, entscheidet das Vorstandsgremium
über den Ausschluss.
5. Nach Austritt/Suspendierung eines Mitglieds ist diesem das Tragen des Vereins-
Trikots (falls vorhanden) untersagt.
6. Mündliche/schriftliche Stellungnahmen in der Öffentlichkeit, die nicht vom
Vorstand ausgehen, dürfen nicht allein im Namen des Vereins abgegeben
werden, sondern bedürfen des Zusatzes der Namen der Mitglieder.
7. Die Weitergabe bzw. Veräußerungen von Eintrittskarten zu Spielen des FC
Bayern München an Nichtmitglieder des Vereins ohne Genehmigung der
Vorstandschaft führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Fanclub.

§ 10 Auflösung
Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Gmund am Tegernsee, die
es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Sonstiges
Für alle Handlungen und deren Auswirkungen sind die einzelnen Mitglieder selbst
verantwortlich. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung bei Personen- oder
Sachschäden. Es wird jedem nahe gelegt, eine Haftpflicht- und Unfallversicherung
abzuschließen.

Vereins-Treffen finden immer an den Spieltagen des FC Bayern München statt.
Diese Treffen dienen zur Information und zur Geselligkeit.
Bei Fanfahrten brauchen Jugendliche unter 16 Jahren einen volljährigen Paten und
die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Für das Bankeinzugsverfahren beim Ticketkauf des FB Bayern München wird auf
dem Vereinsbankkonto ein Dispokredit in Höhe von 2.000 € eingerichtet.

Änderungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
28. Januar 2012.